-
<div class="text">
<h1>Stolz: Pflege gehört zu den wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben</h1>
<h2>Richtige Rahmenbedingungen setzen<br /><br />Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten 25 Jahren voraussichtlich um über 50 Prozent auf fast 358.000 Menschen steigen</h2>
<p class="first" style="text-indent: 0px;"><img src="http://www.baden-wuerttemberg.de/images/loewe.gif" alt="" /> <span class="date">19.06.2010</span> „Die Pflege gehört zu den wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben. Pflege ist Ausdruck für Achtung, Respekt und Solidarität gegenüber Menschen, die ihr Leben aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können und deshalb auf Hilfe angewiesen sind“, gab Arbeits- und Sozialministerin am Samstag (19.6.) in Römerstein zu bedenken. Bei der Bezirksdelegiertentagung der Frauenunion sprach sie zum Thema „Pflegefall – was nun?“. Die Ministerin stellte fest: „Immer mehr Familien werden mit dem Problem konfrontiert werden, einen Pflegefall versorgen und die damit einhergehenden, schwierigen Entscheidungen treffen zu müssen.“<br /><br />Allein aus demografischen Gründen werde die Zahl der Pflegebedürftigen voraussichtlich in den nächsten 25 Jahren um über 50 Prozent auf fast 358 000 Menschen steigen. Schon heute leiden zwei Drittel der stationär versorgten Menschen an einer mittelschweren bis schweren Demenz. „Künftig ist mit einem erheblichen Anstieg demenzieller Erkrankungen zu rechnen. Es ist daher eine ganz entscheidende Zukunftsaufgabe, die richtigen Rahmenbedingungen im Bereich der Pflege zu setzen“, erklärte Stolz. <br /><br />Sie betonte: „Das Werteverständnis einer Gesellschaft bemisst sich wesentlich daran, wie sie mit ihren alten und hilfebedürftigen Menschen umgeht.“ Baden-Württemberg habe sich daher schon früh mit der Frage befasst, welchen Bedarf an Unterstützung pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben. Dabei sei ein breites Angebot an ergänzenden ambulanten, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Hilfen entstanden. „Daneben steht flächendeckend eine große Zahl an Plätzen des betreuten Wohnens, in der Tages- und Nachtpflege bis hin zur Pflege und Betreuung in einem Pflegeheim im Land zur Verfügung“, sagte die Ministerin, die auch Überlegungen zur Einführung einer zweijährigen Pflegezeit für Berufstätige grundsätzlich aufgeschlossen gegenübersteht. „Mit Fug und Recht“ könne sie behaupten, dass – dank der Sozial- und Altenpolitik der Landesregierung – Baden-Württemberg gut aufgestellt ist. <br /><br />Als Beleg führte die Ministerin beispielhaft die Fortschreibung des 1989 bundesweit ersten Geriatriekonzepts und die Demenzstrategie des Landes an. Diese werde sich vor allem auf die Bereiche, Hilfebedarf nach der Diagnose Demenz, Einsatz innovativer Technologien für Demenzkranke sowie Behinderung und Demenz konzentrieren und mit einem Demenzkongress am 8. September in der Schwabenlandhalle in Fellbach eröffnet. <br /><br />Besonders hob Stolz das Landesheimgesetz hervor. Sie erläuterte: „Mit diesem Gesetz wurde ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Bewohner von Pflegeheimen geleistet, aber ebenso auch für mehr Transparenz und Verbraucherschutz in den Pflegeheimen gesorgt.“ Die ergänzende Landesheimbauverordnung hat zum Ziel, die Heime als Wohnraum weiterzuentwickeln und damit auf die Umsetzung des Normalitätsprinzips im Heimbereich hinzuwirken. „Dazu gehört grundsätzlich auch das Wohnen im Einzelzimmer“, so Stolz und ergänzt: „Normalität des Wohnens bedeutet, dass die Betroffenen ihr Lebensumfeld mitgestalten können.“<br /><br />„Wichtig für eine gute Pflege sind natürlich auch gut ausgebildete Pflegefachkräfte“, führte die Ministerin weiter aus. Daher stehe im Mittelpunkt des neuen Landespflegegesetzes, das der Landtag erst vergangene Woche beschlossen hat, die Anpassung des Berufsrechts und der Ausbildung von professionell Pflegenden an neue Entwicklungen im Gesundheitswesen und in der Pflege. Dies ermöglicht es, die bisherigen Pflegehelferberufe weiterzuentwickeln, ein niederschwelliges Berufsbild für die Unterstützung alter, kranker und behinderter Menschen bei einfachen Alltagsverrichtungen zu etablieren und die Weiterbildung auf Hochschulebene zu öffnen. „Meine – nicht abschließenden – Beschreibungen unserer gegenwärtigen Aktivitäten machen deutlich, wie wichtig der Landesregierung das Thema Pflege ist. Und wie wichtig uns die älteren Menschen hier im Land sind“, die Ministerin abschließend.</p>
<p>Quelle: <cite>Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg</cite></p>
</div>
<!-- #main end -->
-
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; line-height: normal; mso-margin-top-alt: auto; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-outline-level: 1;"><strong><span style="font-size: 24pt; font-family: "Times New Roman","serif"; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE; mso-font-kerning: 18.0pt;">Landtag beschließt Novellierung des Landespflegegesetzes</span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; line-height: normal; mso-margin-top-alt: auto; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-outline-level: 2;"><strong><span style="font-size: 18pt; font-family: "Times New Roman","serif"; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;">Sozialministerin Dr. Monika Stolz: Pflegeberufe werden attraktiver<br /><br />Land hat in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Landespflegegesetzes beschlossen</span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; text-indent: 21.75pt; line-height: normal; mso-margin-top-alt: auto; mso-margin-bottom-alt: auto;"><span style="font-size: 12pt; font-family: "Times New Roman","serif"; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;">09.06.2010Der baden-württembergische Landtag hat heute (9.6.) in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Landespflegegesetzes beschlossen. „Mit dem Gesetzentwurf legt Baden-Württemberg als erstes Bundesland ein Gesamtkonzept für den Ausbau der Pflegeberufe und der Berufe im Vor- und Umfeld von Pflege vor. Die neuen Regelungen werden dazu beitragen, dass die pflegerische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch in Zukunft auf einem hohen Niveau und aus eigener Kraft gesichert werden kann“, begründete Sozialministerin Dr. Monika Stolz die neuen Regelungen.<br /><br />Um die in den kommenden Jahren zunehmende Zahl von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen auf einem hohen Qualitätsniveau versorgen zu können, müssten weitere Personengruppen für die Arbeit in der Pflege gewonnen werden. „Mit der Änderung des Landespflegegesetzes wollen wir die Pflegeberufe für sämtliche Bildungsabschlüsse attraktiver ausgestalten. Dazu gehören für uns auch durchlässigere Strukturen zwischen den unterschiedlichen Ausbildungs- und Berufsbildern. Mit der Gesetzesänderung sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um neue Berufsbilder zu erproben und bestehende Berufsbilder weiterzuentwickeln“, so die Ministerin im Landtag.<br /><br />Ausgehend von dem prognostizierten Bedarf an Pflegekräften setze die Landesregierung auf gestufte Anforderungen von einfachen Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten bis hin zur hochkomplexen Pflege, die einer akademischen Qualifikation bedarf. Ganz bewusst werde dabei auch an jene 8.000 bis 9.000 junge Menschen im Land ohne Schulabschluss gedacht. Mit der Ausbildung zum Alltagsbetreuer oder Servicehelfer würden ihnen nicht nur die Kompetenzen vermittelt, die für einfache Versorgungs- und Betreuungstätigkeiten an der Seite erfahrener Kräfte notwendig wären. Wer die Ausbildung zum Alltagsbetreuer bestehe, habe zugleich einen Hauptschulabschluss. Da die Altenpflegehilfeausbildung durchlässig ausgestaltet ist, können geeignete Auszubildende bis in die Fachkraftausbildung aufsteigen. Darüberhinaus sollen die Pflegehelferberufe (Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe) weiter entwickelt und über die reine Hilfe hinaus für Absolventinnen und Absolventen der Hauptschulen attraktive und durchlässige Einstiegsmöglichkeiten in die Pflegeberufe geschaffen werden. Erprobt werden soll auch ein Studiengang für Pflegekräfte. Damit sollen sie die Qualifikation erwerben, um in Übereinstimmung mit dem ärztlichen Berufsrecht in erweitertem Umfang arztnahe Tätigkeiten übernehmen zu können, die nicht zwingend ein Arzt selbst ausführen muss. Vorgesehen sei, diese Weiterbildung als Bachelorstudiengang an der Dualen Hochschule in Karlsruhe einzurichten.<br /><br />Ergänzt werde die Berufslandschaft zur Versorgung kranker und alter Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen durch die hauswirtschaftlichen Berufe und die sozialen Berufe Heilerziehungspfleger, Arbeitserzieher, Erzieher mit Schwerpunkt Jugend- und Heimerzieher sowie Haus- und Familienpfleger.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 10pt; line-height: normal; mso-margin-top-alt: auto; mso-margin-bottom-alt: auto;"><span style="font-size: 12pt; font-family: "Times New Roman","serif"; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE;">Quelle: <em>Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren</em></span></p>
-
-
-
-